Konrad Stockmeier

Bürgergeld: Das Prinzip Fördern und Fordern bleibt

Bundestag und Bundesrat haben das Bürgergeld-Gesetz verabschiedet. „Das Bürgergeld ist eine tiefgreifende Reform für eine moderne und faire Grundsicherung“, sagte Konrad Stockmeier. „Mit den leistungsfördernden Zuverdienstregeln und verbesserten Qualifizierungsmöglichkeiten setzen wir echte Arbeitsanreize und ermöglichen es den Menschen, sich aus der Bedürftigkeit herauszuarbeiten“, erklärte Stockmeier am Ende der Sitzungswoche des Bundestages in Berlin. Insbesondere junge Menschen in Hartz-IV-Haushalten erfahren mit den neuen Hinzuverdienstregeln mehr Leistungsgerechtigkeit, da sie ihr selbst verdientes Geld aus einem Minijob vollständig behalten dürfen. „Dafür haben wir Freien Demokraten seit vielen Jahren gekämpft. Auch Ausbildung wird attraktiver: Wenn zum Beispiel ein junger Mensch aus einer Hartz-IV-Familie eine Ausbildung macht, darf er aktuell nur rund 200 Euro behalten, im Bürgergeld werden es über 600 Euro sein. Das schafft mehr Chancen unabhängig von der Herkunft“, so der Mannheimer Bundestagsabgeordnete.
Das Prinzip des Förderns und Forderns bleibt auch im Bürgergeld erhalten. „Sanktionen für Menschen, die ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, sind und bleiben möglich, bis zum maximalen verfassungsrechtlich möglichen Maße“, betonte Stockmeier. Zudem war den Freien Demokraten ein ausreichend verbessertes Schonvermögen, insbesondere für die Altersvorsorge, wichtig. „Das ist eine Frage des Respekts vor Lebensleistung und Eigenverantwortung. Wer kurzfristig etwa durch einen Schicksalsschlag in die Bedürftigkeit fällt, sollte nicht sofort seine Altersvorsorge aufbrauchen müssen.“