Konrad Stockmeier

Keine Zustimmung zu den vorliegenden Gesetzesentwürfen für oder gegen die Impfpflicht

Bei der heutigen Abstimmung über die vorliegenden Gesetzesentwürfe zur Impfpflicht hat der Mannheimer FDP-Bundestagsabgeordnete Konrad Stockmeier alle Anträge abgelehnt. Eigentlich gehörte er zur Gruppe der Unterzeichner des sogenannten Ullmann-Antrages, der eine Beratungspflicht für alle und eine Impfpflicht für die Gruppe 50+ vorgesehen hatte. Diese Impfverpflichtung wäre allerdings nur nach aktiven Beschluss des Bundestages in Kraft getreten, wenn im Spätsommer aufgrund eines zu niedrigen Impfstandes, insbesondere unter den Älteren, eine erneute Überlastung des Gesundheitssystems zu erwarten gewesen wäre, die z.B. wieder zur Verschiebung Krebsoperationen geführt hätte.
„Ich werbe weiterhin mit Nachdruck für das Impfen. Eine Impfpflicht ohne die erneute aktive Überprüfung ihrer Notwendigkeit im Spätsommer kann und will ich nicht mittragen. Ich bedauere sehr, dass der ursprüngliche Gesetzesentwurf des Kollegen Ullmann (FDP) - den ich auch namentlich unterzeichnet hatte - nicht mehr zu Abstimmung stand“, erklärte Stockmeier nach der Abstimmung im Bundestag.
„Sollte es die Entwicklung im Spätsommer erfordern, hoffe ich, dass der Bundestag dann schnell die notwendigen Maßnahmen ergreift, um eine Überlastung des Gesundheitssystems abzuwenden“,  erklärte Stockmeier, nachdem keiner der vorliegenden Gesetzesentwürfe die notwendige parlamentarische Mehrheit gefunden hatte.

Offizielles Statement (114.64 KB)